Vor acht Jahren beantragte der Denkmalrat, die Baugruppe um das Restaurant Zum Alten Warteck ins kantonale Denkmalverzeichnis einzutragen.
Aufgrund der fehlenden Bedeutung der Liegenschaften wurde diese Ansinnen zwei Jahre später vom Regierungsrat abgelehnt. Dagegen rekurrierten die Freiwillige Basler Denkmalpflege und der Basler Heimatschutz. Mitte Juni 2008 wurde der Rekurs vom Appellationsgericht abgewiesen. Daraufhin beschwerten sich die Rekurssteller beim Bundesgericht. Dieses entschied im März 2009, darauf nicht einzutreten, dies wegen fehlender Beschwerdelegitimation.