Rücksichtsvolle Umsetzung
- Die Bauherrschaft ist bestrebt, die Auswirkungen der Bautätigkeit auf die Nachbarschaft so gering wie möglich zu halten. Vorgesehen sind namentlich Massnahmen zur Minderung von Lärm- und Staubemissionen sowie von Verkehrsbehinderungen sowie für die Gewährleistung der Sicherheit in der unmittelbaren Umgebung der Baustelle.
- Die Kommunikation im Zusammenhang mit der Bautätigkeit und den Massnahmen zur Eindämmung von Emissionen und Behinderungen etc. erfolgt proaktiv.